Bereits ab der 12. SSW ist es sinnvoll, sich um eine Hebamme oder Stillberaterin zu kümmern.
In Deutschland hat jede Frau nach der Entbindung gesetzlichen Anspruch auf eine Nachsorgehebamme. Die Krankenkasse übernimmt während der ersten 10 Tage nach der Geburt tägliche Besuche der Nachsorgehebamme, bei Problemen sogar bis zweimal am Tag. Danach verlängern sich die Intervalle je nach Absprache. Grundsätzlich besteht der Anspruch für die gesamte Stillzeit.
Mutterschaftsgeld beantragen
Du bist gesetzlich krankenversichert: Für die Beantragung wird eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin benötigt. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist von deinem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten 3 Monate abhängig, aber maximal 13 Euro pro Tag. Den Differenzbetrag bezuschusst der Arbeitgeber. Daher ist es sinnvoll, auch eine Kopie an den Arbeitgeber zu schicken.
Du bist privat versichert: Wende dich an das Bundesversicherungsamt; das Mutterschaftsgeld beträgt hier maximal 210 Euro.
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